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Das Wort Agio Wort stammt aus dem Italienischen und bedeutet „Bequemlichkeit“, ist im Grunde ein Aufschlag und findet verschiedene Anwendungen. Es ist so gesehen eine Art Gebühr oder Zins für eine Leistung. Weitere Synonyme für das Agio sind Aufgeld, Aufzahlung, Erhöhung, Mehrpreis, Teuerung, Zulage oder Zuschlag. Agio ist vor allem im Finanzwesen ein wichtiger Begriff. Im Zusammenhang mit Geldanlagen begegnet es einem besonders häufig.

Agio und Disagio

Junge Frau berechnet das Agio und Disagio

Agio und Disagio – was hat es mit diesen Begriffen in der Finanzwelt auf sich? Bildquelle: Pressmaster – 82803304 / Shutterstock.com

Das Gegenteil von einem Agio ist ein Disagio, also ein Abschlag oder Abgeld. Manchmal ist auch der Begriff Damnum gebräuchlich. Dieser findet vor allem in Kreditverträgen und bei Kreditkarten Anwendung. Sowohl das Agio als auch das Disagio wird zwischen den Vertragsparteien frei vereinbart. Es gibt keinen festen Satz oder Wert für das Agio beziehungsweise das Disagio. In der Regel bewegt es sich zwischen null und sieben Prozent des Ausgangswertes.

Wie und warum entsteht ein Agio beziehungsweise ein Disagio?

Ein Agio ist ein Aufschlag auf einen bestimmten Preis. Im Zusammenhang mit Wertpapieranlagen wird das Agio auch Aufgeld oder Ausgabeaufschlag genannt. Das Disagio ist ein Abschlag auf einen bestimmten Wert und spielt im Kreditgeschäft eine Rolle.

Was ist ein Agio bei Wertpapieren?

Das Agio bei Wertpapieren wird Aufgeld genannt und wird auf den Wert der Anlage aufgeschlagen. Dies mindert das anzulegende Geld, ähnlich wie eine Gebühr. Wird beispielsweise eine Aktie mit einem Nennwert von 100 € für 110 € ausgegeben, beträgt das Agio in diesem Fall 10 € beziehungsweise 10 Prozent. Dieses Aufgeld wird von dem emittierenden, also dem ausgebenden Unternehmen häufig für die eigenen Rücklagen verwendet.

Disagio bei Aktienemissionen gesetzlich untersagt

Auch wenn die Vermutung naheliegt: Das Disagio, also der Abschlag, ist bei Aktien gesetzlich untersagt und existiert daher nicht. Bei Anleihen spielt es jedoch sehr wohl eine Rolle und erhöht die Verzinsung, da der vereinbarte Zins auf den Nennwert gezahlt wird. Dem Anleger werden somit Anteile der Aktie „geschenkt“. Das Disagio bei Anleihen dient vor allem dazu, den Zinsmantel bereits emittierter Anleihen an das aktuelle Zinsniveau anzupassen. Sollte das aktuelle Zinsumfeld wieder ansteigen, werden diejenigen Anleihen, die in einem niedrigeren Zinsniveau mit einem entsprechend kleinen Zinsmantel emittiert wurden, wahrscheinlich mit einem Disagio gehandelt. Das ist insofern logisch, als dass ansonsten eine Investition in eine Anleihe mit einem niedrigen Zinsmantel unattraktiv wäre.

Ein Rechenbeispiel klärt auf

Zur Veranschaulichung folgt ein Rechenbeispiel: Wird eine auszuschüttende Anleihe mit dem Nennwert von 100,00 €, einem vereinbarten Zins von 3 Prozent, einer Laufzeit von 36 Monaten und einem Disagio von 2 Prozent ausgegeben, so verhalten sich die Zahlungsströme wie folgt:

Infografik Rechenbeispiel Agio Disagio

Infografik: Rechenbeispiel: Wie Agio berechnet wird. Infografikquelle: eigene Darstellung

Weniger Anteile bei Agio

Genau das Gegenteil geschieht, wenn eine Anleihe mit einem Agio gehandelt wird. Man bekommt also weniger Anteile, als man nominell erhalten würde. Das Agio tritt vor allem bei Anleihen auf, die in Hochzinsphasen emittiert wurden und einen hohen Zinsmantel besitzen. In Niedrigzinsphasen sind sie besonders gefragt. Da die Nachfrage den Preis bestimmt, werden diese Anleihen verteuert, indem ein Agio erhoben wird, der den Effektivzinssatz der Anlage mindert.

Was ist das Agio bei Fonds?

Das Agio wird bei Fonds Ausgabeaufschlag genannt. Dieser fällt einmalig beim Kauf von Fondsanteilen an. Der Ausgabeaufschlag wird prozentual in Bezug auf den Rücknahmepreis angegeben. Der Ausgabeaufschlag dient unter anderem der Deckung der Vertriebskosten und bewegt sich erfahrungsgemäß zwischen null und sieben Prozent.

Rechenbeispiel

Werden beispielsweise 100 € in Fondsanteilen angelegt und der Ausgabeaufschlag beträgt 5 Prozent, so bekommt man Anteile im Wert von 95 €. Diese Differenz von 5 € entspricht dem Ausgabeaufschlag.

Rabatte sind Verhandlungssache

Vermittler können Rabatte auf den Ausgabeaufschlag geben, die bis zu 100 Prozent betragen können. Dies ist abhängig von der Vertriebsstruktur, dem Aufwand des Vertriebs und eventuellen Rabatt- und Sonderaktionen.

Agio bei Krediten und beim Bausparen

Bei Kreditverträgen kommt das Disagio häufiger vor und wirkt wie ein zusätzlicher Zins. Deshalb wird es in der Effektivzinsberechnung einbezogen, lässt aber den Nominalzins niedriger erscheinen. Hierdurch sind attraktivere Angebote möglich, ohne dass das Kreditinstitut auf Zinserträge verzichten muss. Das Disagio mindert die Auszahlungssumme des Kredites und ist somit ein Abschlag.

Agio als Kostendeckung

Sind beispielsweise 100.000,00 € Kreditsumme vereinbart, werden bei einem Disagio von 5 Prozent nur 95.000,00 € ausbezahlt. Getilgt und verzinst wird trotzdem die Gesamtkreditsumme von 100.000,00 €. Das Agio wird im Kreditgeschäft zur Kostendeckung und für den Vertrieb verwandt.

Ähnlich wie bei Kreditverträgen

Das Disagio bei Bausparverträgen gestaltet sich analog zu Kreditverträgen. Die Berechnungsgrundlage ist dann jedoch in der Regel die vereinbarte Bausparsumme.

Wer bezahlt das Agio?

Wie in den obigen Beispielen erkannt werden kann, bezahlt in der Regel derjenige das Agio, der eine Leistung, ein Wertpapier oder einen Kredit erhält. Derjenige, der die Leistung, das Wertpapier oder den Kredit bereitstellt, bekommt das Agio.

Ein Sonderfall: Disagio bei Kreditkartenzahlungen

Bei Kreditkarten fällt das Disagio weder bei der Bank, die die Kreditkarte herausgibt, noch bei dem Kreditkartenbesitzer an. In diesem speziellen Fall bezeichnet das Disagio die Gebühr, die der Händler oder Dienstleister an die Kreditkartengesellschaft bezahlt. Die Berechnungsgrundlage ist hierbei der Waren- oder Dienstleistungsumsatz des Kreditkartenkunden.

Hiervon entrichtet der Händler oder Dienstleister einen vereinbarten Prozentsatz und eine Transaktionsgebühr an die Kreditkartengesellschaft. Die variable Gebühr beträgt meist circa 2 bis 3 Prozent. Für die Transaktionsgebühr fallen dann im weiteren Verlauf ebenfalls mindestens 0,10 €an.

Das Disagio ist dabei von der Branche, dem Transaktionsvolumen und dem Abrechnungsverfahren abhängig. Größeren Unternehmen gelingt es meist, günstigere Konditionen auszuhandeln, als dies kleineren Einzelhändlern möglich ist.

Wie wirken sich das Agio und das Disagio auf den Zins aus?

Infografik Veränderung Zinsaufwendungen von 1999 bis 2015

Infografik: Wie haben sich die Zinsaufwendungen von 1999 bis 2015 entwickelt? Grafikquelle: Eigene Darstellung

Wenn man das Agio bezüglich des Zinses betrachtet, so muss man zwei Fälle unterscheiden:

  • Bei Fondsanlagen: Das Agio mindert bei Geldanlagen die Anlagesumme und somit auch den Gewinn oder den Verlust aus der Anlage. Gegeben sei folgende Situation: Es werden Fondsanteile für 100,00 € mit 5 Prozent Ausgabeaufschlag erworben. Das bedeutet konkret, dass effektiv 95,00 € angelegt werden. Es werden also weniger Fondsanteile für die Ausgangssumme erworben.
    • Steigt innerhalb eines Jahres der Fondswert um 5 Prozent an, beträgt der Wert der Fondsanlage statt 100,00 x 1,05 = 105 € nur 95,00 x 1,05 = 99,75 €.
    • Fällt der Wert des Fonds innerhalb eines Jahres um 5 Prozent, beträgt der Wert der Fondsanlage statt 100,00 x 0,95 = 95,00 € nur 95,00 x 0,95 = 90,25 €.
  • Bei Kreditverträgen: Wie oben bereits erwähnt, erhöht das Disagio den Effektivzinssatz und verteuert damit den Kredit. Dies ist darauf zurückzuführen, dass zusätzlich zu dem im Kreditvertrag vereinbarten Zins auch noch die Differenz zwischen Kreditsumme und Auszahlungssumme getilgt und verzinst wird.

Ein Praxisbeispiel veranschaulicht

Folgendes Beispiel veranschaulicht das: Die Kreditsumme betrüge 100.000,00 €. Der vereinbarte Nominalzins sei 3 % p.a., das Disagio sei 5 Prozent und die Laufzeit soll 60 Monate betragen. Das Disagio wird zu Beginn der Kreditlaufzeit von der Auszahlungssumme abgezogen. Das bedeutet, dass statt 100.000,00 € 95.000,00 € ausbezahlt werden. Die 5.000,00 €, die nicht ausbezahlt wurden, werden aber so behandelt, als hätte der Kreditnehmer auch diese erhalten. In der Folge müssen auch diese 5.000,00 € getilgt und verzinst werden. In der vereinfachten Rechnung eines tilgungsfreien Kredits sieht die Rechnung wie folgt aus:

100.000,00 € Gesamtbetrag werden fünf Jahre lang mit 3 Prozent verzinst: 100.000,00 x 1,03^5 = 115.927,41 Gesamtleistung.

Der Kreditnehmer hat jedoch nur 95.000,00 € erhalten. Hier läge die von dem Schuldner zu erbringende Gesamtleistung in fünf Jahren bei einem 3-prozentigen Zinssatz: 95.000,00 x 1,03^5= 110.131,04. Die Differenz zwischen den obigen Rechnungen beträgt 5.796,37 €. Diese Mehrbelastung muss der Kreditnehmer aufgrund des Disagios tragen.

Bilanzielle Behandlung des Agios und des Disagios

Da das Disagio zu den Kosten der Kreditfinanzierung gehört, wird es mit der gesamten Darlehenssumme verrechnet. Bilanziell ausgewiesen werden kann das Disagio in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder als Rechnungsabgrenzungsposten ARAP. Im Handelsrecht ist die Verbuchung eines Disagios in § 250 Abs. 3 HGB geregelt. Hiernach besteht für bilanzierende Unternehmen beim Disagio ein Aktivierungswahlrecht.

Verrechnung des Disagios als Aufwand

Taschenrechner zur Berechnung des Disagios

Das Disagio kann in der Bilanz als Aufwand gelistet und verrechnet werden. Bildquelle: kos1976 – 268996268 / Shutterstock.com

Einerseits kann das Disagio zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung sofort und komplett als Aufwand in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung verrechnet werden. So wird das Disagio als Zinsaufwand nur einer Abrechnungsperiode, dann aber in voller Höhe, angelastet. Hierzu folgendes Beispiel zur Veranschaulichung: Die Buchungssätze bei einem Darlehen von 50.000,00 Euro und einem Disagio von 5 Prozent lauten in diesem Fall:

  • Bank: 47.500,00 €
  • Zinsaufwand: 2.500,00 € an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 50.000,00 €

Andererseits kann ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten nach § 266 Abs. 2 HGB gebildet werden. Hierdurch wird das Disagio durch die planmäßige Abschreibung über die Gesamtlaufzeit des Kredites verteilt. Dies ist wirtschaftlich auch sinnvoller, da dann der Gewinn in der Abrechnungsperiode nicht mit der vollen Summe des Disagios belastet wird. Außerdem passt ein laufender zusätzlicher Zinsaufwand, den das Disagio dann darstellt, auch besser zu einer laufenden Finanzierung. Die Buchungen für den Kredit sind in dieser Situation kongruent.

Ein Beispiel mit den dazugehörigen Buchungstexten

Das oben genannte Unternehmen nimmt denselben Kredit in Höhe von 50.000,00 €, einem Disagio von 5 Prozent und einer Gesamtlaufzeit von 36 Monaten auf. Das Disagio in Höhe von 2.500,00 € wird zu Beginn der Kreditlaufzeit als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und anschließend jährlich linear in der Höhe von 833,33 € abgeschrieben.

Die Buchungssätze lauten wie folgt:

  • Bank: 47.500,00 €
  • ARAP (Disagio): 2.500,00 € an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die jährliche Abschreibung in Höhe von 833,33 € wird in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung verbucht und lautet:

  • Zinsaufwand 833,33 € an ARAP (Disagio) 2.500,00 €

Die Abschreibungsmethoden orientieren sich an der Kreditart: Endfällige Darlehen werden linear abgeschrieben, das heißt, das Agio wird gleichmäßig über die Laufzeit verteilt. Bei Tilgungsdarlehen ist die lineare Abschreibung ebenfalls möglich. Des Weiteren gibt es hier jedoch die Möglichkeit, das Agio degressiv abzuschreiben. Bei der degressiven Abschreibung wird das Agio prozentual gleichmäßig über die Laufzeit verteilt.

Steuerrechtlich keine Wahlmöglichkeit

Im Gegensatz zum Handelsrecht gibt es steuerrechtlich keine Wahlmöglichkeit, ob das Disagio sofort aktiviert oder als Rechnungsabgrenzungsposten über die Laufzeit verteilt wird. Hier muss nach H 6.10 EStR, amtliche Hinweise 2010, Stichwort „Damnum“ das Disagio als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert und periodisch abgeschrieben werden. Dies ist in dem Sinne auch logisch, da die sofortige und komplette Aktivierung des Disagios in der Gewinn-und- Verlust-Rechnung den Jahresgewinn stark mindern kann. Infolgedessen würde auch in diesem Abrechnungszeitraum die Steuerlast des Unternehmens überproportional abnehmen.

Kaum Verwendung im Kreditgeschäft

Das Agio spielt buchhalterisch fast keine Rolle, da es im Kreditgeschäft kaum Verwendung findet. Hierzu ein Beispiel für einen Kredit mit Agio: Die vereinbarte Kreditsumme beträgt 100.000,00 €, ausgezahlt werden aber 105.0000,00 €. Getilgt und verzinst wird in der Regel aber immer nur die vereinbarte Kreditsumme. Für die Bank wäre dieser Fall ein sehr schlechtes Geschäft, da sie ohne weitere Regelungen hierbei 5.000,00 € an den Kreditnehmer verschenken würde.

Bilanziell nicht gesondert ausgewiesen

Das Agio bei Fondsanlagen oder Anleihen wird stets mit dem Gewinn oder Verlust der jeweiligen Anlage verrechnet und bilanziell nicht gesondert ausgewiesen. Kapitalanlagen eines Unternehmens werden am Bilanzierungsstichtag bewertet. Realisierte Gewinne fließen in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ein, ebenso wie noch nicht realisierte Verluste. Hat ein Depot eines Unternehmens am 31.12.2016 um 20 Prozent an Wert verloren, wird dieser nicht realisierte Verlust trotzdem in die Gewinn-und-Verlustrechnung einfließen. Dies entspricht dem Niederstwertprinzip.

 

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