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Bausparvertrag

Um im Alter mietfrei wohnen zu können, benötigt man ein Eigenheim. Zur Finanzierung wird von vielen Finanzunternehmen ein Bausparvertrag angeboten. Der Bausparvertrag ist ein Vertrag zwischen der Bank und dem Bausparer. Grundsätzlich ist das zur Verfügung gestellte Darlehen zweckgebunden, die selbst angesparte Summe kann jedoch nach bestätigter Zuteilung für beliebige Zwecke genutzt werden.

Was muss der Bausparer beachten

Im Bausparvertrag vereinbaren Bank und Kunde eine feste Bausparsumme, also einen Betrag, der dem Kunden ab der sogenannten Zuteilung zur Verfügung steht. Circa 30-50 % der vereinbarten Summe müssen vom Bausparer durch monatliche Einzahlungen getilgt werden, bis die vereinbarte Bausparsumme zuteilbar ist.

Die Mindestsparzeit vom Abschluss des Vertrages bis zur frühestmöglichen Zuteilung kann zwischen 12 und 80 Monaten betragen. Ab dem Tag der Zuteilung kann der Kunde über die vereinbarte Gesamtsumme verfügen. Die noch nicht abbezahlten 50-70 % müssen dann als Bauspardarlehen zu den vertraglich vereinbarten Zinsen getilgt werden. Das Darlehen kann teilweise oder ganz abbezahlt werden.

Da die Zinshöhe für eine im Vertrag bestimmte Zeit fest vereinbart ist, kann ein Bausparvertrag auch als generelle Sparmöglichkeit genutzt werden: Allerdings ist die Verwendung durch das Bausparkassengesetz zweckgebunden. Als Sparmaßnahme ist der Bausparvertrag nur dann sinnvoll, wenn während der Vertragslaufzeit die Bauzinsen steigen.

Wann eine Summe von der Bank ausgezahlt werden kann, hängt von der Bewertungszahl des Bausparvertrages ab. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass bei Vertragsschluss auch eine Provision, meist in Höhe von 1-3 %, gezahlt werden muss.