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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) legt die Buchführungsregeln für Kaufleute in Deutschland fest. Es steht in seinen Ausführungen zum Handelsrecht damit für diese Berufsgruppe über dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Regelungen zur Zusammensetzung einschlägiger Gesellschaften oder Körperschaften – wie OHG, KG oder auch die stille Gesellschaft – sind ebenfalls im HGB aufgeführt. Bei Rechtsstreitigkeiten, die das Handelsgesetzbuch zur Grundlage haben, sind je nach Umständen Landgerichte oder Amtsgerichte zuständig.

Geschichtliche Entwicklung

Das Handelsgesetzbuch ist als der direkte Nachfolger des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches von 1861 zu sehen und trat am 1. Januar 1900 in Kraft, nachdem bereits 1897 die endgültige Fassung beschlossen wurde.

Somit teilt sich das HGB den „Geburtstag“ mit dem BGB. Das ist kein Zufall, denn das Handelsgesetzbuch sollte auf die Inhalte des Bürgerlichen Gesetzbuchs abgestimmt werden. Der Zweck war, das Handelsrecht zu vereinheitlichen und transparent zu gestalten.

Veränderungen

Wie bei jedem anderen Gesetzbuch, wird auch das HGB ständig durch neue Artikel weiterentwickelt. Im Umkehrschluss werden veraltete Normen gestrichen oder außer Kraft gesetzt. Größere Änderungen sind allerdings vergleichsweise selten.

So wurde beispielsweise das spezielle Gebiet des Seehandelsrechts – das in enger Verknüpfung mit dem Völkerrecht steht – im Jahr 2013 reformiert, während das Bilanzrecht in verschiedenen Ausprägungen während der letzten Jahre immer wieder Gegenstand von Reformen war: Zuletzt im Jahr 2015.