Leasing
Als Leasing bezeichnet man einen Nutzungsüberlassungsvertrag, was einem atypischen Mietvertrag entspricht. Allerdings wird der Begriff Leasing überwiegend in der Bedeutung einer Finanzierungsalternative gebraucht, bei der das fragliche Objekt dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines Entgelts zu dessen Nutzung überlassen wird. Der Leasinggeber bleibt dabei wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjekts, wobei auch die Beschaffung und Finanzierung ihm obliegt.
Wo liegt der Unterschied zur Miete?
Der Hauptunterschied zur Miete besteht dabei maßgeblich in der Tatsache, dass Wartungs- und Instandsetzungsleistungen auf den Leasingnehmer umgewälzt werden. Im Gegenzug tritt der Leasinggeber seine Kaufrechte ab. Psychologisch ist die Hemmschwelle beim Leasing niedriger als bei einem Abschließen eines Kreditvertrags. Mittlerweile ist das Finanzierungsleasing in Deutschland deshalb eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung nach dem Kreditwesengesetz.
Welche unterschiedlichen Arten von Leasing sind möglich?
Folgende Grundtypen des Leasings gilt es zu unterscheiden:
- Bei der Vollamortisation werden innerhalb der vereinbarten Laufzeit Anschaffungs- und Finanzierungskosten vollständig bezahlt, wobei es allerdings zu keiner Übereignung des Leasinggegenstandes kommt.
- Bei einer Teilamortisation bezahlt der Leasingnehmer einen Teil der Anschaffungskosten sowie die Finanzierungskosten des Leasingobjekts. Bei Vertragsende besteht ein kalkulierter Restwert, der mit verschiedenen Vertragsvereinbarungen verbunden sein kann. Übliche Vertragsoptionen können dabei beispielsweise die Leasingverlängerung oder der Kauf des Leasinggegenstandes durch den Leasingnehmer sein.
Als häufigste Gegenstände des Leasings gelten Mobilien. Dabei ist der Spezialfall des Fahrzeugleasings besonders populär und wird gerade von Unternehmen genutzt, die mit einem Flottenleasing einen Teil oder ihren gesamten Fuhrpark bestücken.