A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z

Rating

Der Begriff stammt vom englischen Verb „to rate“ für „bewerten“ oder „abschätzen“ ab. Unter einem Rating versteht man in der Finanzwelt die einheitlich skalierte Einstufung der Kreditwürdigkeit bzw. Bonität eines Unternehmens oder Staates. Sowohl der Prozess der Einstufung als auch sein Ergebnis werden mit dem Begriff Rating bezeichnet.

Historie des „Ratings“

Seinen Ausgangspunkt hat das Rating, wie wir es heute kennen, in den USA. Im Zuge des Ausbaus der Eisenbahnstrecken in den Vereinigten Staaten waren potentielle Geldgeber einem hohen Investitionsrisiko ausgesetzt. Zur Verbesserung der Transparenz und zur Einschätzung des Risikos einer Kreditvergabe veröffentlichte Henry Varnum Poor im Jahre 1860 eine erste ausführliche Aufstellung der finanziellen und betrieblichen Lage der Eisenbahngesellschaften.

In der Folge entstanden die heute weitläufig bekannten Rating Agenturen Standard & Poor’s, Moody’s und die etwas jüngere Agentur Fitch Ratings.

Heute wird von diesen Agenturen der Versuch unternommen, durch systematische Aufstellung von Daten und einer detaillierten Analyse dieser Daten, die Bonität von Wirtschaftssubjekten vorzunehmen. Solche Subjekte können Unternehmen oder auch Staaten sein. Auch die Deutsche Bundesbank darf solche Bonitätsprüfungen durchführen.

Probleme durch inkorrekte Prüfungen

Bei den Bonitätsprüfungen durch die Agenturen kommt es auch immer wieder zu Fehleinschätzungen. So kam es 1975 zum sogenannten Bail-out der Stadt New York. Nach langer Fehleinschätzung der Situation mussten dritte Geldgeber die Schulden der Stadt übernehmen und tilgen. Ähnliches geschah dem Bezirk Orange County 1994.

Auch die Finanzkrise 2007 hatte ihren Ursprung in etwaigen Fehleinschätzungen von hypothekenbesicherten Wertpapieren und Finanzinstrumenten. Durch die Eigenkapitalvorschriften „Basel II“ gehört es seit 2007 europaweit gesetzlich zur auferlegten Pflicht, Ratings durch Agenturen durchführen zu lassen oder bankintern durchzuführen. In Deutschland sorgte hierfür zunächst die sogenannte Solvabilitätsverordnung. Seit 2014 übernimmt die Kapitaladäquanzverordnung diese Funktion.