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Rentenberechnung

Eine generelle Berechnung der individuellen Rente ist nur schwer möglich, weil ihre Höhe innerhalb eines Arbeitslebens von unzähligen Faktoren abhängt. Es gibt allerdings bestimmte Eckdaten, welche eine etwaige Berechnung der zu erwarteten Rente ermöglichen.

Wie lässt sich die voraussichtliche monatliche Rente errechnen?

Für die Berechnung der Rente sind die folgenden Daten nötig:

  • Entgeltpunkte sind der erste wichtige Rentenberechnungswert. Hierfür wird zunächst der Durchschnittsverdienst aller Versicherten ermittelt. Stimmt der Verdienst eines Versicherten exakt mit dem ermittelten Jahresdurchschnittsverdienst der Rentenversicherten überein, erhält dieser Versicherte genau einen Entgeltpunkt. Entsprechend kommt es bei größeren oder kleineren Einkommen zu einem prozentualem Mehr oder Weniger an Entgeltpunkten.
  • Der Zugangsfaktor ist ein weiterer Berechnungswert. Durch ihn werden Zu- bzw. Abschläge bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Sein Wert beträgt zunächst 1,0. Abschläge erhält ein Versicherungsteilnehmer bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben. Zuschläge hingegen erhält ein Teilnehmer etwa bei einem einstweiligen Rentenverzicht bei Erreichean der für den Rentenerhalt vorgesehenen Regelaltersgrenze, wenn dieser beispielsweise trotz seines Rentenanspruchs weiterhin einer Beschäftigung nachgeht.
  • Der Rentenartfaktor dient als ausschlaggebender Wert, um die Art einer Rente angemessen zu berücksichtigen. Während Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten den Wert 1,0 besitzen, weisen andere Arten von Rente einen abweichenden Rentenartfaktor auf. Auch Erziehungszeiten oder die Pflege von Angehörigen werden entsprechend bestimmter Regeln berücksichtigt.
  • Der aktuelle Rentenwert wird als letzter Wert zur Berechnung benötigt. Er entspricht genau einem Entgeltpunkt und wird stets an die jeweilige wirtschaftliche Lage angepasst. Entsprechend der immer noch bestehenden Unterschiede im Lohnniveau alter und neuer Bundesländer kommt es zu abweichenden Werten für die beiden Ländergruppen. Sie werden mittels eines bestimmten Umrechnungsverfahrens auszugleichen versucht.

Mit folgender Rentenformel lässt sich, unter Zuhilfenahme der vorgestellten Werte die zu erwartende monatliche Höhe der Rente bei etwa gleichbleibender Konjunktur berechnen:

Rente = Entgeltpunkt x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor