Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist Teil, der unter staatlicher Garantie stehenden Sozialversicherung. Immer noch zählt sie zu den wichtigsten Posten der Altersvorsorge, jedoch werden aufgrund des demographischen Wandels in Deutschland und den damit verbundenen künftigen Finanzierungsschwierigkeiten, private Vorsorgemaßnahmen immer bedeutsamer. Die Hauptaufgabe der GRV ist die Zahlung von Altersrenten. Auf diese besteht dann ein Anspruch, wenn
- regelmäßig Beiträge entrichtet wurden
- die vorgegebenen Wartezeiten erfüllt sind
- die festgelegte Altersgrenze erreicht ist
Die ehemals festgelegte Altersgrenze von 65 Jahren wird seit 2012 sukzessive auf das 67. Lebensjahr angehoben.
Die Beiträge
Die Rentenversicherung wird maßgeblich durch die Beiträge der Versicherten finanziert. Bei versicherten, arbeitslosen Personen, trägt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge. Die Höhe der Beiträge variiert dabei und ist vom monatlichen Einkommen des Versicherungsnehmers abhängig. Verdient man mehr, zahlt man auch mehr ein und erhält im Alter eine höhere Rente. Aktuell liegt der Rentenbeitrag bei 18,7 Prozent des Bruttolohns. Dieser Beitrag wird dabei hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber entrichtet.
Die Leistungen
Die GRV versichert bestimmte Risiken. Hierzu zählen das Alter, eine verminderte Erwerbsfähigkeit und der Tod (in Form einer Hinterbliebenen-Rente). Darüber hinaus werden auch Leistungen im Kontext der beruflichen und medizinischen Rehabilitation erbracht. Somit soll dafür gesorgt werden, dass der Versicherungsnehmer bis zum Renteneintrittsalter am Arbeitsleben teilhaben kann. Mit den Rehabilitationsleistungen sollen die versicherten Risiken abgewandt werden. Vor dem Erreichen des entsprechenden Alters für eine Altersrente gilt daher der Grundsatz „Reha vor Rente“.