Soziale Marktwirtschaft
Als soziale Marktwirtschaft wird das Wirtschaftssystem bezeichnet, welches in der Bundesrepublik Deutschland zur Ordnung und Strukturierung des Wirtschaftens vorherrscht. Es basiert auf dem Grundprinzip der freien Marktwirtschaft, welche alle Produktionsfaktoren wie Arbeit, Land sowie das Kapital privatisiert und wo die Nachfrage das Angebot bestimmt. Eine staatliche Kontrolle ist in dieser Grundform nicht vorgesehen. Der Staat greift demnach nur für grundsätzliche Regulierungen, die Garantie von Sicherheit sowie die Abschaffung von Unrecht ein.
Unterschiede zu anderen Wirtschaftssystemen
In einer sozialen Marktwirtschaft wird der Staat zum Wohl seiner Bürger aktiver als es in ihrer Grundform vorgesehen ist. Die soziale Absicherung ist hier ein wichtiger Baustein, der für viele Regulierungen und Eingriffe in den Markt verantwortlich ist. Ziel des Wirtschaftssystems ist es, dem Bürger größtmöglichen Wohlstand bei gleichzeitiger Absicherung der sozialen Belange zuzusichern. Mögliche Eingriffe des Staates sind Investitionen bei schwachen Konjunkturphasen sowie Regulierungen zum Schutz vor Kartellen oder anderen wettbewerbsverzerrenden Zusammenschlüssen.
Im Vergleich zum Sozialismus – die zweite große Wirtschaftsordnung – ist die soziale Komponente des bundesdeutschen Systems ungleich freiheitlicher eingestellt. Planwirtschaft, Zentralismus und staatliches Eigentum an den Produktionsmitteln sind hier die größten Unterschiede. Die ehemalige DDR war ein Vertreter dieser Wirtschaftsordnung und lehnte dementsprechend den freien Wettbewerb ab.
Die soziale Marktwirtschaft ist laut EU-Vertrag auch ein Ziel der Europäischen Union und wird umgangssprachlich auch häufig als „geordneter Wettbewerb“ bezeichnet.