Steuererklärung
Als Steuerklärung wird umgangssprachlich die Einkommensteuererklärung bezeichnet, deren Abgabe von einem Steuerpflichtigen aus verschiedenen Gründen verlangt werden kann – meist sind die Gründe auf Arbeitnehmer bezogen, jedoch können auch Menschen ohne Arbeitslohn steuerpflichtig werden. Die Steuererklärung erläutert die Einkommensverhältnisse und wird vom Finanzamt als Grundlage der festzusetzenden Steuerzahlung verwendet.
Wann ist man zur Abgabe verpflichtet?
Die Abgabepflicht für eine Steuererklärung ist in sehr vielen Fällen gegeben. Gründe können beispielsweise der Eintrag von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte, mehrere Arbeitslöhne nebeneinander oder auch ein Wohnsitz im Ausland bei gleichzeitiger Beantragung der deutschen Steuerpflicht sein. Auch bei weiteren Einkünften ohne Lohnsteuerabzug ist die Erklärung nach den Vorgaben des Finanzamts Pflicht.
Erzielen Steuerpflichtige ohne Lohn dennoch Einkünfte, die über dem Grundfreibetrag liegen, entsteht ebenfalls eine Pflicht zur Abgabe. Doch auch eine einfache Aufforderung des Finanzamts genügt bereits, um eine Steuererklärung zwingend notwendig zu machen.
Die Abgabe der Einkommensteuererklärung ist an Fristen gebunden, die allerdings auf Antrag verlängert werden können. Erstellt man die Erklärung alleine, gilt der 31. Mai als letzter möglicher Tag. Wird ein Berater tätig, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember. Die Steuererklärung behandelt stets die Veranlagung des vergangenen Jahres, wird also rückwirkend erstellt. Da in Deutschland mit Vorauszahlungen gearbeitet wird, ist es daher auch immer möglich, bei Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen oder sonstigen absetzungsfähigen Ausgaben Geld vom Fiskus zurückzubekommen.