Teilkaskoversicherung
Die sogenannte Teilkaskoversicherung ist ein Schutz, der Schäden am eigenen Fahr- oder Flugzeug sowie an Booten und Schiffen deckt. Das spanische Wort „casco“ bedeutet in der Seemannssprache „Schiffsrumpf“ und steht in Abgrenzung zum „cargo“, der Ladung.
Zusätzlicher Schutz
Eine Teilkaskoversicherung bietet einen ergänzenden Schutz zur regulären Kfz-Haftpflichtversicherung. Letztere greift im Fall von Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die der Verbraucher bei einem selbstverschuldeten Unfall einem Dritten zufügt. Teilkaskoversicherungen hingegen greifen dann, wenn Schäden am eigenen Fahrzeug entstehen. Dies gilt auch für Schäden ohne Beteiligung Dritter, beispielsweise nach einem Steinschlag, einem Wildschaden oder Unwetterschäden. Mit der sog. Teilkasko ist man ebenfalls abgesichert bei:
- Brand oder Explosion
- Einbruchdiebstahl
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss
- Marderbiss ohne Folgeschäden
- Unmittelbare Einwirkung von Hagel, Sturm, Blitzschlag und Überschwemmung
Der Versicherungsschutz erhöht sich also auf Situationen, die mit einer Standard-Police nicht abgedeckt sind.
Jährliche Beiträge
Die Höhe des Jahresbeitrags einer Teilkaskoversicherung richtet sich für einen PKW nach der Einstufung der Typenklasse. Ebenfalls werden bei Vertragsabschluss Informationen über Vorschäden innerhalb der vergangenen 24 Monate verlangt. Sollte im erfragten Zeitraum ein solcher Schaden vorliegen, kann sich dies aufgrund des erhöhten Risikos für die Versicherung auf die Prämie auswirken. Weitere Faktoren, die bei Vertragsabschluss auf den jährlichen Beitrag einwirken, sind:
- Alter des Fahrzeugs
- Kilometerleistung (pro Jahr)
- Alter des Versicherungsnehmers (unter 25 häufig erhöhtes Risiko)
Durch die vertragliche Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall lässt sich die Höhe der Prämie reduzieren. Dies gilt auch für die Vereinbarung einer Werkstattbindung.