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Vollkaskoversicherung

Eine Vollkaskoversicherung wird als freiwilliger Zusatz zur gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung von nahezu allen Gesellschaften angeboten. Während letztere lediglich Schäden an fremden Rechtsgütern abdeckt, ist die Kaskoversicherung auf Schäden am Auto des Versicherten ausgelegt. Unterschieden werden hier die Teil- sowie die Vollkaskoversicherung.

Mehr Leistung, mehr Pflichten

Eine Vollkaskoversicherung verspricht mehr Leistungen als die Standard-Versicherung und die Teilkasko-Variante. Neben Brand, Diebstahl und Marderbissen – die allesamt von der Teilkaskoversicherung abgedeckt sind – werden bei der erweiterten Variante auch Vandalismus und selbst verschuldete Unfallschäden beglichen.

Mit den zusätzlichen Leistungen gehen allerdings auch Pflichten einher. So muss ein Schaden innerhalb einer Woche der Versicherung gemeldet werden, der Hergang des Schadens aufgeklärt sein und die Schadensminderung angestrebt werden. Schadensminderung bedeutet, dass der Versicherungsnehmer Maßnahmen ergreift, um einen entstandenen Schaden nicht noch schlimmer zu machen. Beispielsweise kann eine zerstörte Scheibe abgedeckt werden, um eindringendes Regenwasser zu verhindern.

Üblich ist bei einer Vollkaskoversicherung oft auch eine Selbstbeteiligung. Ob eine solche Zusatzversicherung sinnvoll ist, hängt von der Nutzung und vom Wert des Fahrzeugs ab. Die Beitragshöhe ist wiederum abhängig von der Schadenfreiheitsklasse, aber auch von Faktoren wie dem Alter der angemeldeten Fahrer bzw. des Versicherungsnehmers. Insbesondere Fahrer unter 23 bzw. 25 Jahren werden von Versicherungen häufig als höheres Risiko gesehen, was sich in erhöhten Beitragszahlungen niederschlägt.